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Beratungshilfe
Anträge können mündlich oder schriftlich gestellt werden. Die Entscheidung wird Ihnen nach Prüfung Ihres Antrages in der Regel auf dem Postwege übersandt.
Informationen zum Thema und Antragsvordrucke, erhalten Sie im Amtsgericht, auf der Informationsseite "Beratungshilfe" des niedersächsischen Landesjustizportals oder der Internetseite Justiz-Services - Rechtsinformationen und digitale Anwendungen des Bundes.
Finden Sie mit wenigen Klicks heraus, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht:
Beratungshilfe einfach erklärt mit Vorab-Check für Berechtigung