Niedersachsen klar Logo

Zwangsversteigerungstermine des Amtsgerichts Lüneburg

Für alle Zwangsversteigerungstermine gilt folgendes:

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst nicht im geringsten Gebot berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts, des Wohnungs- und Teileigentums, des Schiffes oder des nach § 55 ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz) mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.


Das Zwangsversteigerungsverfahren, interessantes für Bieter:
(Was muss ich beachten und wissen, wenn ich ein Grundstück ersteigern möchte?)


Sollten Sie eine Bietsicherheit durch Überweisung an das Amtsgericht Lüneburg erbringen wollen, so überweisen Sie den Betrag auf das nachfolgende Konto.

Bankinstitut: Norddeutsche Landesbank
IBAN: DE27 2505 0000 0106 0240 03
BIC: NOLADEHXXX

Verwendungszweck: Bietsicherheit im Verfahren (Aktenzeichen)

Hinweis: Die Angabe des Aktenzeichens ist zwingend erforderlich, damit die geleistete Bietsicherheit dem Verfahren zuordnet werden kann.


Die verbindlichen Veröffentlichungen erfolgen im

Justizportal des Bundes und der Länder - Zwangsversteigerungstermine


Darüber hinaus finden Sie aktuelle Versteigerungstermine auch auf der Seite:

Versteigerungspool.de


Informationen über kurzfristig aufgehobene Termine erhalten Sie bei den Serviceeinheiten für Zwangsversteigerungssachen. Die richtige Rufnummer finden Sie unter jeder Veröffentlichung



Schmuckgrafik   Bildrechte: Justiz Niedersachsen
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln